Hinweise zur Nachschulung SSL am Wochenende

Da vermehrt Fragen in Bezug auf eine Nichtteilnahme an der anstehenden Nachschulung zur Lizenzverlängerung zum SSL aufgetreten sind, hier eine kurze Erläuterung dazu:

Die SSL- Lizenz kann laut dem Bildungsplan des NSSV im Folgejahr des Lizenzablaufs verlängert werden, indem im Folgejahr an der dann stattfinden Regelfortbildung/Nachschulung über 8 Unterrichtseinheiten sowie weiteren 8 Unterrichtseinheiten im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs zum SSL teilgenommen wird.

Weiterhin ist die Vorlage eines gültigen Testnachweises im Rahmen der geltenden 2G+ Regelung erforderlich.
Das Ablegen eines Selbsttestes vor Ort unter Aufsicht einer befähigten Person kann durch die Lehrgangsleitung nicht abgeleistet werden. Ferner ist das durch die Entgegennahme eines solches Selbsttestes unter Aufsicht ohne eine anerkannte Stelle für die Abnahme eines Selbsttests zu sein, ein Risiko, welches der Kreisverband in Person der Ausbildungsleitung nicht eingehen wird.

Die FFP2 Maske ist im Rahmen der geltenden Vorschriften zu tragen.

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