Änderung WaffG – Bedürfnisbescheinigungen
Aufgrund einer Änderung im Waffengesetz zum 01. Januar 2026 können Bedürfnisbescheinigungen nicht mehr durch die Kreisschützenverbände bearbeitet werden. Für die angeschlossenen Vereine bedeutet dies, dass entsprechende Anträge künftig nach Bestätigung durch den Verein direkt an den Niedersächsischen Sportschützenverband (NSSV) weitergeleitet…
