Meldeschluss für RWK Sommerrunde am 15.03.

Hier noch ein paar Infos zur aktuell laufenden Winterrunde und zur nach derzeitiger Planung im Mai beginnenden Sommerrunde:

  • Meldeschluss zur Sommerrunde ist am 15.03.2022.
  • Die Wettbewerbe LG-3 Stellung Schüler/Jugend finden abweichend zur RWK-Ordnung parallel zur Sommerrunde statt.
  • Bei Sport ist die 3G-Regel seit 04.03. aufgehoben. Es dürfen also beim Rundenwettkampf alle wieder mitschießen. Es ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen, außer beim Sport treiben oder im Sitzen.
  • Beim Onlinemelder gab es zuletzt ein paar Probleme mit der Mitgliederliste und dann manchmal fehlenden Startberechtigungen. Sollte behoben sein, falls nicht bitte melden!
  • Auf der Webseite gab es eine Rückumstellung der Menüstruktur. Zwischenzeitlich waren die RWK-Seiten nicht über das Menü erreichbar. Dies sollte nun behoben sein.
  • Die Ergebnisse im Onlinemelder sind aktuell freigegeben

RWK – Winterrunde: es kann wieder losgehen

Wir können wieder starten mit dem Rundenwettkampf! Seit dem 24.02.22 gilt in Niedersachsen für den Sport wieder die 3G Regel und die Personenbeschränkung wird für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Weiterhin gilt drinnen immer noch FFP2 Maskenpflicht, außer beim Sport treiben oder im Sitzen.
Da die überwiegende Anzahl der Gruppen bereits mindestens 3 Durchgänge absolviert hat, würden wir den Endtermin des diesjährigen Winter-RWKs auf den 30.04.22 verschieben. Diese Zeit sollte für die restlichen Durchgänge ausreichen, falls es allerdings für einzelne Gruppen mehr Bedarf gibt, bitten wir Euch um vorherige Absprache an die Rundenwettkampfleitung.

Hinweise zur Nachschulung SSL am Wochenende

Da vermehrt Fragen in Bezug auf eine Nichtteilnahme an der anstehenden Nachschulung zur Lizenzverlängerung zum SSL aufgetreten sind, hier eine kurze Erläuterung dazu:

Die SSL- Lizenz kann laut dem Bildungsplan des NSSV im Folgejahr des Lizenzablaufs verlängert werden, indem im Folgejahr an der dann stattfinden Regelfortbildung/Nachschulung über 8 Unterrichtseinheiten sowie weiteren 8 Unterrichtseinheiten im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs zum SSL teilgenommen wird.

Weiterhin ist die Vorlage eines gültigen Testnachweises im Rahmen der geltenden 2G+ Regelung erforderlich.
Das Ablegen eines Selbsttestes vor Ort unter Aufsicht einer befähigten Person kann durch die Lehrgangsleitung nicht abgeleistet werden. Ferner ist das durch die Entgegennahme eines solches Selbsttestes unter Aufsicht ohne eine anerkannte Stelle für die Abnahme eines Selbsttests zu sein, ein Risiko, welches der Kreisverband in Person der Ausbildungsleitung nicht eingehen wird.

Die FFP2 Maske ist im Rahmen der geltenden Vorschriften zu tragen.

Ab dem 01.12.21 gilt 2G+ im Landkreis Verden

Heute wurde vom Landkreis mitgeteilt, dass ab dem 01.12.21 die Warnstufe 2 und somit die 2G+ Regel gilt. Dies ist sowohl für das Übungsschießen, den Rundenwettkampf, aber auch für die Nachschulungen anzuwenden. Somit gilt, dass bei den Nachschulungen nur die Teilnehmer Zutritt gewährt bekommen, die neben dem gültigen Impfnachweis auch einen max. 24h alten Schnelltest vorweisen können. Dieser Schnelltest muss durch eine autorisierte Stelle (Apotheke oder Testzentrum) durchgeführt werden. Die Beaufsichtigung oder Durchführung von eigenen Tests vor Ort wird nicht anerkannt. Weiterhin gilt FFP2 Maskenpflicht. Medizinische Masken reichen nicht mehr aus.