Ab dem 01.12.21 gilt 2G+ im Landkreis Verden

Heute wurde vom Landkreis mitgeteilt, dass ab dem 01.12.21 die Warnstufe 2 und somit die 2G+ Regel gilt. Dies ist sowohl für das Übungsschießen, den Rundenwettkampf, aber auch für die Nachschulungen anzuwenden. Somit gilt, dass bei den Nachschulungen nur die Teilnehmer Zutritt gewährt bekommen, die neben dem gültigen Impfnachweis auch einen max. 24h alten Schnelltest vorweisen können. Dieser Schnelltest muss durch eine autorisierte Stelle (Apotheke oder Testzentrum) durchgeführt werden. Die Beaufsichtigung oder Durchführung von eigenen Tests vor Ort wird nicht anerkannt. Weiterhin gilt FFP2 Maskenpflicht. Medizinische Masken reichen nicht mehr aus.

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