Ab 24.11. gilt 2G in Niedersachsen

Es gibt schon wieder neue Regeln, die auch den Sport und damit auch den Rundenwettkampf betreffen. Ab 24.11. gilt nun in Niedersachsen 2G beim Sport: “Die Nutzung von Sportanlagen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel ist beschränkt. Gilt die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person, die eine Einrichtung oder Anlage in geschlossenen Räumen nutzen will, bei Betreten entweder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. (§8b etwas gekürzt)” Siehe auch auf den Seiten des Landes in der neuen Verordnung, der Erläuterung und Warnstufenübersicht (aktuell landesweit Warnstufe 1).

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