Die Corona- Regeln haben sich geändert bzw. gelockert und auch die Kreisschießsportleitung ändert seine bisherigen Hinweise zur Teilnahme an den Kreismeisterschaften.
Eine Teilnahme an den Kreismeisterschaften ist nun unter Beachtung der 3G- Regelung ohne Maskenpflicht möglich. Dies gilt für die Teilnehmer als auch für die Aufsichten. Sollten auf dem stattfindendem Stand der Kreismeisterschaft darüberhinaus weitergehende Regelungen (Hausrecht) gelten, so gilt dann diese Regelung. Die Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten darüberhinaus weiterhin.