Hiermit leiten wir eine Info des NSSV weiter.
Sehr geehrte Kreisschützenverbände,
während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 und 2021 bestand offenbar in verschiedenen Vereinen Unklarheit darüber, ob abgelaufene SSL-G/P-Lizenzen dazu führen, dass der Schießbetrieb eingestellt werden muss. Auch in diesem Jahr gab es dazu noch vereinzelte Anfragen. Aus diesem Grund hat der Bildungsbereich des NSSV ein Info-Blatt für die Vereine erstellt, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Auf diesem sind die „zwingend notwendigen“, die „empfohlenen“ und die „optionalen“ Lizenzen für den Vereinsbetrieb dargestellt. Bei Lizenzen, die durch das WaffG gefordert sind, sind auch die entsprechenden Paragrafen angegeben. Ich bitte besonders um Beachtung bei den Unterschieden für Vereine, die ausschließlich einen Druckluftwaffenstand oder zusätzlich noch einen Feuerwaffenstand betreiben.
Sollte es zu diesen oder weiteren Bildungsthemen Fragen geben, bitte ich wie immer um Kontaktaufnahme über die Geschäftsstelle (bildung@nssv.de) oder direkt mit mir.
Ich verbleibe mit sportlichen Grüßen
Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.